Erhöhter Heizbedarf: Einfachverglasung ist kein Mietmangel!
25. Dezember 2013:OLG Saarbrücken Urteil vom 08.05.2013 – 2 U 3/13
1. Der Umstand, dass die Beheizung des Mietobjekts einen vergleichsweise hohen Kostenaufwand erfordert, begründet für sich genommen keinen Mietmangel….weiterlesen auf IBR-Online