Ertragswertrichtline beschlossen
24. September 2015:am 8. September 2015 ist die Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, letztmalig in Berlin zu Erarbeitung der Ertragswertrichtlinie zusammengetreten. Es wurde beschlossen, die Fassung des letzten Entwurfs zur Ertragswertrichtlinie vom 14.04.2015, mit leichten Änderungen und Ergänzungen in die endgültige Fassung zu übernehmen.
Damit steht die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) nach der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL), jetzt als letzte neue Wertermittlungsrichtlinie unmittelbar vor ihrer Bekanntmachung.
Die Überarbeitung der bisherigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) war mit dem In-Kraft-Treten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 1. Juli 2010 erforderlich geworden.