Falschangaben des Veräußerers: Makler muss sie nicht berichtigen!
11. Oktober 2013:OLG Koblenz Beschluss vom 21.03.2013 – 10 U 834/12
Der Veräußerer einer Wohnung hat dafür Sorge zu tragen, dass den möglichen Käufern das Kaufobjekt zutreffend dargestellt wird….weiterlesen IBR-Online