Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich
1. Oktober 2014:BGH, Urteil vom 09.04.2014 – VIII ZR 107/13
1. Die Vorlage einer „frei erfundenen“ Vorvermieterbescheinigung stellt eine erhebliche Verletzung (vor)vertraglicher Pflichten dar, die eine Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar machen und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann…weiterlesen auf IBR-Online