Bauvertrag – Geänderte Leistung: Wann liegt eine Anordnung des AG vor?
18. Januar 2014:Eine ausdrückliche oder konkludente Anordnung des Auftraggebers i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftlichen Erklärung. Allein die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, es lägen veränderte Umstände vor, genügt nicht.
OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 – 22 U 21/13 …weiterlesen auf IBR-Online