Holzbau statt Steingebäude: Nachbarrechte betroffen?
13. August 2012:OVG Sachsen, Beschluss vom 10.07.2012 – 1 B 158/12
1. Der aus § 34 Abs. 2 BauGB resultierende Gebietsbewahrungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen….weiterlesen (IBR-Online)