Mietrecht – Gebrauchsentziehung der Mietsache wegen Mangel: Fristlose Kündigung?
16. August 2012:OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2012 – 24 U 83/11
1. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wegen eines Mangels ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, es sei denn die durch den Mangel bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist unerheblich. Mehr »
Schlagworte: Gebrauchsentziehung, Mietrecht