Bauvertrag – GÜ-Vertrag ist Dauerschuldverhältnis: Vor Kündigung ist abzumahnen!
29. November 2013:OLG Köln Urteil vom 02.07.2013 – 19 U 193/12
1. Soll ein Generalübernehmer über einen längeren Zeitraum unterschiedliche Leistungen ausführen, so dass der Vertrag nicht auf die Erbringung einer einmaligen Leistung gerichtet ist, liegt ein Dauerschuldverhältnis im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB vor….weiterlesen auf IBR-Online