Beweisverfahren: Sachverständiger muss auch planen!
15. September 2014:OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 – 5 W 481/13
1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet….weiterlesen auf IBR-Online