Wohnungseigentum – Gesamtwirtschaftsplan: Hausgeldvorschüsse als Einnahmen?
23. August 2013:BGH Urteil vom 07.06.2013 – V ZR 211/12
In dem Gesamtwirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden….(IBR-Online)