Gemeinsame Anfechtung des Mietvertrages durch Erwerber und Veräußerer
21. Juli 2014:Hat der Mieter seinen bisherigen Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages getäuscht, so kann der in das Mietverhältnis eintretende Erwerber den Mietvertrag nicht alleine anfechten. Er bedarf hierzu vielmehr der Mitwirkung des Veräußerers.
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