Wenn der Käufer über den Umfang des Grundstücks irrt
4. September 2023:Auch wenn der Käufer eines Grundstücks nach dessen Besichtigung irrtümlich davon ausgeht, dass das Nachbargrundstück dazugehört, erstreckt sich der Kaufvertrag in der Regel nur auf die in der Vertragsurkunde genannten Flurstücke. … weiterlesen
Schlagworte: Grundstückseigenschaften, Kauf