FG-Nürnberg: Gutachterkosten für den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes im Rahmen der Feststellung des Grundbesitzwertes als Nachlassverbindlichkeiten?
30. Juli 2012:Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen des Feststellungsverfahrens für den Grundbesitzwert sind bei der Besteuerung der Erbschaft nicht als Nachlasskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG erwerbsmindernd zu berücksichtigen.
Finanzgericht Nürnberg, 4-K-1692/11m Urteil vom 22.03.2012
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