Immobilien – Erwerb scheitert: Ersatz für ausgeführte Bauarbeiten!
26. Oktober 2013:BGH Urteil vom 19.07.2013 – V ZR 93/12
1. Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; Mehr »