BGH-Urteil: Baumfällen im Garten ist von Versicherung gedeckt
16. Februar 2012:Auch wenn man die Axt an mehrere Stämme legt, übt man nicht zwangsläufig eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung aus.
Auch wenn man die Axt an mehrere Stämme legt, übt man nicht zwangsläufig eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung aus.