Mit Sanierung von feuchtem Keller beauftragt: Trockener Keller geschuldet!
9. September 2014:Wird der Auftragnehmer mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragt, schuldet er einen funktionalen Erfolg, also die Herstellung eines trockenen und bewohnbaren Kellers. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeit auf andere als die zunächst angenommenen Ursachen zurückzuführen ist. OLG Celle, Urteil vom 16.05.2013 – 16 U 160/12….weiterlesen auf IBR-Online