Öffentliches Baurecht – Welche Lärmrichtwerte gelten in einer Gemengelage?
15. August 2013:OVG Sachsen Beschluss vom 21.05.2013 – 1 B 260/13
Bei einer Gemengelage sind die Lärmrichtwerte für ein Mischgebiet nach der TA-Lärm (60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts) zugrunde zu legen….(IBR-Online)