BGH erlaubt hohe Abschläge bei Kündigung
2. Oktober 2013:Der Bundesgerichtshof hat ein für ehemalige Versicherungskunden ernüchterndes Urteil gefällt: Wer einen „Altvertrag“ kündigt, bekommt nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals…weiterlesen Die Welt
Schlagworte: Lebensversicherung