Schwarzarbeit macht Grundstück nicht mangelhaft
13. September 2021:Ein Grundstück ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil beim Bau des darauf stehenden Gebäudes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen wurde. … weiterlesen
Ein Grundstück ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil beim Bau des darauf stehenden Gebäudes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen wurde. … weiterlesen
In der ersten 2019-1 des Branchenmagazines „immobilien und bewerten“ wurde ein Fachbeitrag mit dem Thema „Mängel an der Mietsache – Beseitigungsanspruch des Mieters „von mir veröffentlicht. In diesem wird der Leitsatz des LG Bremen Az: 1 S 281/17, Urteil vom 05.09.2018 von mir kommentiert. Hier klicken, um den Fachbeitrag zu lesen.
Am 14.09.2017 habe ich an dem von Sprengnetter Immobilien veranstalteten Verlängerungskurs für ImmoSchaden-Bewerter teilgenommen (Urkunde ansehen). Seminarinhalte waren:
Der Käufer einer gebrauchten Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie sei das Vorhandensein eines „Grundbestands von Silberfischchen“ nicht ungewöhnlich, urteilte das Oberlandesgericht Hamm nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch. … weiterlesen
Mängel an einer Immobilie sollten auf keinen Fall verschwiegen werden. Andernfalls drohen dem Verkäufer Schadenersatzforderungen oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Gleiches gilt, wenn beim Alter des Objektes geschummelt wird…weiterlesen