Bausicherheiten – Keine Sicherheit gestellt: Voller Werklohn trotz Mängel!
27. Dezember 2013:OLG Karlsruhe Urteil vom 18.07.2013 – 8 U 42/12
1. Verweigert der Auftraggeber die Mängelbeseitigungsarbeiten durch den Auftragnehmer, ohne zuvor die fällige Sicherheit nach § 648a BGB zu stellen, bleibt er trotz vorbehaltener Mängelrechte zur Zahlung des vollen Werklohns verpflichtet…weiterlesen auf IBR-Online