Mieter muss nicht 2 Mal für neue Heizung zahlen
7. Juli 2012:Wer in Absprache mit dem Vermieter eine Etagenheizung in seine Wohnung einbaut, muss nicht dulden, kurz darauf an eine neue Zentralheizung angeschlossen zu werden – es sei denn, eine Bedingung ist erfüllt.
Schlagworte: Mietrecht, Modernsierung