Nach Laub-Unfall an Haftpflicht-Versicherung wenden
15. November 2019:Düsseldorf (dpa/tmn) – Verletzt sich ein Fußgänger auf rutschigem Herbstlaub, kann das Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Gemeinden können Hausbesitzer dazu verpflichten, auch den Bürgersteig von Blättern frei zu halten. Für Forderungen sind sie dann ebenfalls zuständig, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.