Bauvertrag – DIN-Normen beachtet: Leistung trotzdem mangelhaft!
17. Dezember 2013:OLG Brandenburg Urteil vom 29.08.2013 – 12 U 183/12
1. Schönheitsfehler können einen Mangel darstellen, wenn sie die Wertschätzung des Bauwerks berühren. Normale Abnutzung oder Verschleiß begründen hingegen nur ausnahmsweise einen Baumangel….weiterlesen auf IBR-Online