Angaben im Exposé sind keine Beschaffenheitsvereinbarung!
14. März 2014:OLG Bremen Urteil vom 21.11.2013 – 3 U 23/13
1. Die Angaben über Grundstücksgröße, die der Verkäufer gegenüber dem Makler macht, sind kein Exposé, sondern dienen der Vorbereitung der Vermarktung einschließlich der Erstellung eines Exposés. Mehr »
Schlagworte: Maklerexposé, OLG Bremen Urteil vom 21.11.2013 - 3 U 23/13