GU-Geschäftsführer haftet für nicht erfüllte Werklohnforderungen!
13. April 2014:OLG Dresden Urteil vom 21.01.2014 – 5 U 1296/13
1. Ein Generalunternehmer ist hinsichtlich der von seinem Auftraggeber erhaltenen Zahlungen ohne Weiteres als Baugeldempfänger anzusehen. Mehr »