Mietrecht – Keine Bonitätsprüfung vorgenommen: Pflichtverletzung des Verwalters?
24. September 2013:OLG Düsseldorf Urteil vom 14.03.2013 – 12 U 55/12
Stimmt die Vermieterin dem Abschluss des Mietvertrages zu, obwohl sie weiß, dass die Bonität des Mietinteressenten nicht ausreichend geprüft war, stellt die unterlassene Bonitätsprüfung des Mietinteressenten keine Pflichtverletzung seitens des Mietverwalters dar….weiterlesen IBR-Online