Mietrecht – Entschädigungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters
26. August 2013:OLG Koblenz Beschluss vom 25.02.2013 – 14 W 95/13
Der Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe führt in der Insolvenz des Mieters nicht zu einem Aussonderungsrecht. Ist das Mietverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung beendet worden, handelt es sich auch nicht um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. …..(IBR-Online)