Altlasten: Wann verjähren bodenschutzrechtliche Ausgleichsansprüche?
17. September 2014:OLG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2013 – 5 U 507/13
1. Haben die Vertragsparteien keinen nach Ende des Pachtverhältnisses liegenden gemeinsamen Besichtigungs- und Rückgabetermin vereinbart, ist bei einem nicht eingefriedeten und damit ohne weiteres zugänglichen Grundstück davon auszugehen, dass der Verpächter die Pachtsache mit Ablauf des Pachtvertrages zurückerhalten hat….weiterlesen auf IBR-Online