Vergleich zwischen WEG und Bauträger für Eigentümer bindend!
19. April 2014:OLG Köln Urteil vom 23.10.2013 – 11 U 109/13
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen. Mehr »
Schlagworte: Bauträger, Mehrheitsbeschluss, OLG Köln Urteil vom 23.10.2013 - 11 U 109/13, Vergleich, WEG