Sondereigentumserweiterung durch Einhausung des Treppenhauses eintragungsfähig?
29. September 2014:OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 – 34 Wx 3/14
Zur Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, wonach an Gemeinschaftseigentum (Treppenaufgang zum Dachgeschoss) ein Sondernutzungsrecht für den Wohnungseigentümer der Dachgeschosswohnung begründet wird, das diesen berechtigt, nach „Einhausung“ des Treppenaufgangs den abgeschlossenen Bereich in seine Wohnung einzubeziehen…weiterlesen auf IBR-Online