Bauvertrag – Abnahme trotz Mängeln: Nur die positive Kenntnis schadet!
12. März 2014:OLG München Beschluss vom 08.02.2012 – 13 U 2928/11 Bau
Ein Ausschluss der Mängelrechte aufgrund einer vorbehaltlosen Abnahme (BGB § 640 Abs. 2) kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber in positiver Kenntnis des Mangels die Abnahme vornimmt. Mehr »