Wohnungseigentum – Keine Löschung von hinreichend bestimmtem Nutzungsrecht!
17. August 2013:OLG München Beschluss vom 08.02.2013 – 34 Wx 305/12
Ist nicht auszuschließen, dass das eingetragene Sondernutzungsrecht (hier: „an der Nordwestecke des Hauses gelegene Terrasse“) ausreichend bezeichnet ist und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt, kommt eine Löschung des Rechts von Amts wegen auch dann nicht in Betracht, wenn im Grundbuchverfahren die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Eintragung nicht feststellbar sind…(IBR-Online)