Bauvertrag – Kein fachgerechter Umgang mit Bauleistung: AN hat Hinweispflichten!
16. August 2013:OLG München Urteil vom 09.04.2013 – 9 U 4449/08
1. Zur Verantwortlichkeit des Architekten und der ausführenden Baufirma.
2. Bauliche „Halbfertigprodukte“ sind dann mangelfrei, wenn sie entsprechend dem vertraglichen Zweck fachgerechte Grundlage nachfolgender Werkleistungen sein können.
3. Zur Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers nach § 4 Nrn. 1 und 3 VOB/B a.F.
4. Zur Hinweispflicht des Unternehmers unabhängig von seinem vertraglichen Leistungssoll bei evidenten Fehlentscheidungen des Bauherrn….(IBR-Online)