Bauvertrag – Wann steht Organisationverschulden arglistigem Verschweigen gleich?
16. März 2014:OLG München Urteil vom 20.12.2011 – 13 U 877/11 Bau
1. Der Auftragnehmer verschweigt eine Mangel arglistig, wenn er den Mangel kennt, für erheblich hält, dennoch Mangelfreiheit vorspiegelt oder den Mangel nicht mitteilt oder beseitigt, obwohl er nach Treu und Glauben, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels, zur Offenbarung verpflichtet wäre. Mehr »