Bauträger – Projekt über GmbH abgewickelt: Bauträger haftet trotzdem persönlich!
10. August 2013:OLG Nürnberg, Urteil vom 15.08.2012 – 2 U 2460/11
Eine Haftung des Eigentümers für uneinbringliche Forderungen der Gläubiger der zwischengeschalteten GmbH kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im Innenverhältnis zwischen Eigentümer und GmbH keine Absprachen darüber getroffen wurden, inwieweit der GmbH gegenüber dem Eigentümer Ansprüche im Hinblick auf den ihm zugutekommenden Baufortschritt eingeräumt werden….(IBR-Online)