Verkehrssicherungspflicht – Glatteisunfall in Baustellennähe: Wer haftet?
8. August 2013:OLG Schleswig Urteil vom 25.06.2013 – 11 U 9/13
Die Richtlinie für die Sicherheit von Arbeitsstellen begründet keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Einem 66-jährigen, in der Mobilität nicht eingeschränkten Verkehrsteilnehmer ist bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Umweg von 200 m zuzumuten, sofern dieser gegenüber dem tatsächlich genutzten Weg durchgängig geräumt ist…(IBR-Online)