Planung verzögert: Keine neue Veränderungssperre!
4. März 2014:OVG Niedersachsen Beschluss vom 10.01.2014 – 1 MN 190/13
1. Einer Gemeinde ist es bereits als …ausschließendes Fehlverhalten anzurechnen, wenn sie das Verfahren… ohne Not so zögerlich betrieben hat, dass sie auf neue Erkenntnisse … der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung … nicht mehr bis zum Ende einer ersten Veränderungssperre reagieren kann. Mehr »