Sachverständige für Standsicherheit: Altersgrenze zulässig!
26. Februar 2014:OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.12.2013 – 4 B 543/13
Die Festsetzung einer Altersgrenze von 68 Jahren für staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit ist zur Gewährleistung der Sicherheit von Bauten, der am Bau Beteiligten, der Gebäudenutzer sowie der Allgemeinheit zulässig. Mehr »