Bauaufsichtsbehördliche Einschreitensbefugnisse können nicht verwirkt werden!
27. Mai 2014:OVG Saarland, Beschluss vom 14.04.2014 – 2 B 207/14
1. Bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität rechtfertigt den Erlass einer Nutzungsuntersagung….weiterlesen auf IBR-Online
Schlagworte: Baufaufsicht, Bauplanung, Beschluss vom 14.04.2014 - 2 B 207/14, Einschreiten, OVG Saarland