Makler- und Bauträgerrecht: Eindeutiges Aufzeigen der Provisionspflichtigkeit
28. August 2014:Dem Abfordern von Maklerdiensten durch den Interessenten kann erst dann ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille hinsichtlich eines Maklervertrages entnommen werden, wenn der Makler sein Provisionsverlangen eindeutig zum Ausdruck gebracht hat.
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