Gutachter muss umstrittenen Sachverhalt nicht ermitteln!
12. Januar 2014:Ist der für die Beantwortung der Beweisfrage zugrunde zu legende Sachverhalt umstritten, ist es nicht Sache des Sachverständigen, die Anknüpfungstatsachen zu ermitteln, sondern des Gerichts.
OLG Düsseldorf Beschluss vom 24.10.2013 – 23 U 20/1
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