Nur Gemeinschaft kann gegen zweckwidrige Nutzung vorgehen
19. Mai 2022:Einzelne Wohnungseigentümer können seit der WEG-Reform keine Unterlassungsansprüche mehr gegen Miteigentümer oder Mieter wegen zweckwidriger Nutzung des Wohnungseigentums geltend machen. Hierzu ist allein die Gemeinschaft befugt. … weiterlesen