Bausicherheiten – Sicherheit nach § 648a BGB muss trotz Mängeln gestellt werden!
5. November 2013:OLG Schleswig Urteil vom 30.08.2013 – 1 U 99/12
1. Der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB besteht unabhängig von etwaigen Einreden des Bestellers im Hinblick auf die fehlende Fertigstellung des Werks oder das Bestehen von Mängeln. Mehr »