Räumung einer Mietwohnung: Wie bemisst sich der Streitwert?
13. Juli 2013:OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2013 – 3 W 316/13
Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft…weiterlesen (IBR-Online)