Stromversorgung unterbrochen: Vermieter muss nicht benachrichtigt werden!
11. September 2014:OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 – 2 U 569/13
Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde….weiterlesen auf IBR-Online