Baugrund ist anders als beschrieben: Auftragnehmer erhält Mehrvergütung!
21. Mai 2014:OLG Celle, Urteil vom 09.08.2012 – 5 U 34/12
1. Der Auftragnehmer darf sich auf die Angaben in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bodengutachten grundsätzlich verlassen.