Mietrecht – Mietforderungen und Ansprüche nach vorgetäuschtem Eigenbedarf
12. September 2012:BGH, Urteil vom 13.06.2012 – VIII ZR 356/11
Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er eine Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert….weiterlesen (IBR-Online)