Sachverständige – Was sind übliche Nebenkosten?
10. September 2012:AG Halle, Urteil vom 19.12.2011 – 104 C 2173/11
1. Die vom vorgerichtlich beauftragten Sachverständigen in Ansatz gebrachten Fotokosten von 2,49 Euro für ein Farbfoto und 2,07 Euro für die Kopie des Fotos entsprechen nicht der Üblichkeit, da sich der tatsächliche materielle Aufwand, der Gutachtern üblicherweise insoweit entsteht, als wesentlich niedriger darstellt. Als üblicherweise (noch) erstattungsfähig sind Fotokosten von maximal 1 Euro pro Bild und Fotokopiekosten von 0,50 Euro pro Bild anzusehen….weiterlesen (IBR-Online)