OLG Naumburg: Mietrecht – Keine mündliche Änderung von qualifizierter Schriftformklausel!
3. Januar 2013:OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2012 – 9 U 38/12
1. Die mündliche Änderung eines befristeten Mietvertrags mit einer qualifizierten Schriftformklausel ist nicht wirksam und führt daher nicht gemäß §§ 550, 578 BGB zu einer Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit ordentlich gekündigt werden könnte…(IBR-Online)
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