Wohnungseigentum – WEG-Beschluss: Stimmenanzahl bei mehreren Eigentumsanteilen
8. September 2012:AG Offenbach, Urteil vom 27.04.2012 – 330 C 202/11
Sind zwei Wohnungseigentümer nicht nur jeweils Alleineigentümer einer Wohnung, sondern außerdem jeweils zur Hälfte Miteigentümer einer dritten Wohnung, so steht ihnen im Rahmen des gesetzlichen Kopfstimmrechts (§ 25 Abs. 2 WEG) nicht nur jeweils eine (allein abzugebende) Stimme, sondern hinischtlich des Miteigentums zusätzlich eine (gemeinschaftlich abzugebende) Stimme zu….weiterlesen (IBR-Online)
Schlagworte: AG Offenbach, Urteil vom 27.04.2012 - 330 C 202/11